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Als Franchise-Geber können selbst kleinste Unternehmen ihre Geschäftsidee schnell in die Fläche bringen und den Umsatz massiv steigern. Das klappt mit überraschend vielen Angeboten.lesen
Der Verlust des Arbeitsplatzes steht häufig mit einer Ausgleichszahlung des Arbeitgebers – einer Abfindung – im Zusammenhang. Dieser Artikel gibt eine Übersicht, wie Abfindungen steuerlich behandelt werden.lesen
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit unter anderem Informationen über beschäftigte Arbeitnehmer.lesen
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) ist bereits mehrfach in DAS QUARTAL angesprochen worden. Zuletzt wurde in der Ausgabe 3.2012 die Einführung der euBP begleitet. Mittlerweile kann auf 18 Monate Erfahrungen zurückgeblickt werden. Dies ist Anlass, die euBP weiter zu beleuchten und weitere Tendenzen zu verdeutlichen.lesen
Auch für kleine Firmen lohnt sich die Auswertung aller Informationen über Kunden, Produkte und Marktumfeld, die schon im Unternehmen vorliegen. Wichtig ist dabei, klare Ziele zu definieren und unbedingt die Regeln des Datenschutzes zu beachten.lesen
DAS QUARTAL ist das gedruckte Mandantenmagazin der HSP GRUPPE. Nach Veröffentlichung der Druckausgabe können Sie die aktuelle Ausgabe auch auf unserer Website online lesen.lesen
Nach den Regelungen des Handelsgesetzbuchs müssen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, die Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften beachten.lesen
Steuerbegünstigte Zusatzleistungen sind gut für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Angesichts der komplizierten Regeln sollte aber stets ein Steuerberater eingeschaltet werden.lesen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken und Sparkassen beinhalten häufig Klauseln zum Erbennachweis. Demnach müssen die Erben verstorbener Bank- und Sparkassenkunden dem Geldinstitut regelmäßig einen Erbschein vorlegen.lesen
Erhalten Arbeitnehmer im Rahmen einer üblichen Betriebsveranstaltung Zuwendungen, so sind diese steuerfrei, wenn sie ganz überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegen. Zudem muss allen Mitarbeitern die Teilnahme an der Veranstaltung offenstehen. Zu den Betriebsveranstaltungen zählen insbesondere Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern und Betriebsausflüge.lesen