DER MONAT 06.2021

HSP NEWS DER MONAT 6.21 4 Quelle für den Inhalt von DER MONAT 6.21: Monatsinformation Juni 2021. Herausgeber: DATEV eG, 90329 Nürnberg Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Gutscheinbücher Die Erlöse aus dem Verkauf von Gut- scheinbüchern unterliegen dem Rege- lumsatzsteuersatz. Das entschied das Finanzgericht Münster. Die Gutscheinbücher dienten überwiegend Werbezwecken. In diesen wurden Dienstleis- tungen angepriesen und sie waren überwie- gend darauf ausgerichtet, die Erwerber als Adressaten zur Inanspruchnahme entgeltli- cher Waren oder Dienstleistungen zu veran- lassen. Darin wurden Gewerbebetreibende aus den Bereichen Gastronomie und Kultur jeweils auf einer einzelnen Buchseite vorge- stellt. Neben den vorangestellten Kontaktda- ten und Öffnungszeiten wurden imzentral auf der Seite platzierten Text sowohl das Ambi- ente als auch die Dienstleistungenmit durch- gehend positiven Attributen beschrieben. Der werbende Charakter der Gutscheinbü- cher ergebe sich weiter aus der getroffenen Auswahl der präsentierten Unternehmen. Es handele sich ausschließlich um die Anbieter entgeltlicher Dienstleistungen, welche sich gegenüber dem Kläger verpflichtet hätten, die abgedruckten Gutscheine zu akzeptieren. Die Gutscheine dienten ebenfalls Werbe- zwecken. Es handele sich dabei um typische Lockangebote in Gestalt von Rabatten bzw. Preisnachlässen, die zur Inanspruchnahme entgeltlicher Dienstleistungen veranlassen. Die Einlösung der Gutscheine setze danach jeweils eine entgeltliche Inanspruchnahme voraus. So könnten z. B. die Preisnachlässe nur in Anspruch genommenwerden, wenn die jeweilige Dienstleistung von mindestens zwei Personen in Anspruch genommen wird, von denen zumindest eine Person ein Entgelt für die Dienstleistung zu zahlen habe. Der ermä- ßigteSteuersatzfindedaher keineAnwendung. Umsatzsteuer ist eine Kooperation aus eigenständigen, also recht- lich selbstständigen Steuerkanzleien, Rechtsan- waltskanzleien und Wirtschaftsprüfungskanzleien. Mandatsverhältnisse werden mit der jeweiligen Kanzlei und nicht mit dem Kooperationsverbund geschlossen. Die Mitgliedskanzleien der HSP GRUPPE koope- rieren u. a. in den Bereichen IT, Datenschutz und Datensicherheit, Personalmanagement, Marketing, fachlicher Austausch und gemeinsame Fachveran- staltungen, Qualitätssicherung sowie wechselsei- tige fachliche Unterstützung bei Bedarf und vorhe- riger Zustimmung des Rat suchenden Mandanten. Zur Wahrung der Verschwiegenheitspflicht ist eine wechselseitige Einsichtnahme in Daten ohne Ein- willigung des Mandanten technisch ausgeschlossen. Unsere Mandanten profitieren jedoch von der brei - ten Wissensbasis in den vorgenannten Bereichen. Die HSP GRUPPE Verfahrensrecht Kindergeldrückforderungen: Be- rechnung der Säumniszuschläge durch Familienkassen rechtswidrig Die Familienkasse forderte von einer Mutter Kindergeld zurück, welches zu Unrecht aus- gezahlt worden war. Der Inkasso-Service der Familienkasse erteilte daraufhin einen Abrechnungsbescheid. Dabei berechnete er die Säumniszuschläge auf die abgerun- dete Gesamtsumme des zu erstattenden Kindergeldes. Die Mutter erhob gegen die Forderung der Säumniszuschläge Klage. Das Finanzgericht Köln gab der Mutter Recht und hob den Abrechnungsbescheid über die Säumniszuschläge wegen fehlen- der Bestimmtheit insgesamt auf. Im Ab- rechnungsbescheid müssten die einzelnen Kindergeldmonate auch für die Berechnung der Säumniszuschläge einzeln ausgewiesen werden. Denn für jede Steuervergütung be- stehe ein eigener Rückforderungsanspruch der Familienkasse. Mehrere Rückforde- rungsansprüche dürften zwar in einem sog. Sammelbescheid zusammengefasst werden. Allerdings seien auch in diesemFall die Säum- niszuschläge jeweils in Bezug auf den einzel- nen Rückforderungsanspruch zu berechnen und auszuweisen. Die bisherige Berech- nungspraxis der Kindergeldkassen benach- teilige die Kindergeldberechtigten, denn nicht die Gesamtsumme, sondern jeder einzelne monatliche Kindergeldbetrag sei abzurunden. Arbeitshilfe zur Kaufpreisauf- teilung aktualisiert Das Bundesministerium der Finanzen hat seine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Ge- samtkaufpreises für ein bebautes Grund- stück (Kaufpreisaufteilung) aktualisiert. Zur Ermittlung der Bemessungsgrund- lage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden (§ 7 Abs. 4 bis 5a EStG) ist es häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Ge- bäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sog. Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen. Nebender entsprechendenArbeitshilfesteht eine Anleitung für die Berechnung zur Auftei- lungeinesGrundstückskaufpreisesbeimBun- desfinanzministeriumzur Verfügung. Handelsvertreter oder weil häufiger Beschä - digungen des Fahrzeugs erfolgt sind). Hat der Arbeitnehmer zwar das Fahrzeug in seiner Garage untergestellt, war dies aber weder aus rechtlichen noch tatsächlichen Gründen not- wendig, dann können die dafür entstandenen Kosten nicht abgezogen werden. Die Nutzungswertermittlung nach der 1 %-Regelung lässt zwar einige Abzüge zu, es bedarf aber immer eines Zusammen- hangs mit der Kfz-Nutzung, der zwangs- läufig und unmittelbar ist. Herausgeber HSP GRUPPE Servicegesellschaft mbH & Co. KG Gehägestr. 20 Q, 30655 Hannover Tel.: 0511 / 399 64 - 0 Fax: 0511 / 399 64 - 25 Anregungen, Kritik und Leserbriefe senden Sie bitte bevorzugt an: redaktion@hsp-gruppe.de Wir behalten uns vor, Leserbriefe/eMails – mit voll- ständigem Namen, Anschrift und eMail-Adresse – auch gekürzt, zu veröffentlichen (bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind). Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Haftung. Inhaltlich verantwortlich HSP GRUPPE Servicegesellschaft mbH & Co. KG DESIGN Brigade Eins Markenmanufaktur, Hannover www.brigade-eins.de LAYOUT SD Medien-Design, Walsrode www.sd-mediendesign.de Fotos & Illustrationen Christian Wyrwa, isignstock, iStockphoto Haftungsausschluss In diesemMagazin berichten wir über neue Gesetze und Ge­ setzesvorhaben sowie auf der Grundlage aktueller Rechtspre- chung und Finanzverwaltungsanweisungen über Änderungen und ausgewählte Themen auf dem Gebiet des Steuerrechts. 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