DER MONAT 04.2021
HSP NEWS DER MONAT 4.21 4 Quelle für den Inhalt von DER MONAT 4.21: Monatsinformation April 2021. Herausgeber: DATEV eG, 90329 Nürnberg WEG: Auch während Corona- Pandemie „Geisterversammlung“ nicht rechtmäßig Während der Corona-Pandemie können für Eigentümerversammlungen Einschränkun- gen gelten. Allerdings kann ein Verwalter sich nicht nur selbst einladen. Beschlüsse, die nur in Anwesenheit des Verwalters und maximal einer weiteren Person gefasst werden, sind nichtig. So entschied das Amtsgericht Bad Schwalbach. Corona-bedingte Betriebsschlie- ßung - Gastwirt bekommt von Ver- sicherung keine Entschädigung Obwohl er eine Versicherung gegen infek- tionsbedingte Betriebsschließungen ab- geschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coro- nabedingten Umsatzausfälle. So entschied das Landgericht Frankenthal. Ob eine Versicherung für die Folgen von Corona zahlen müsse, hänge in je - dem Einzelfall vom genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab. Wenn diese eine Zahlung nur vorsehen, wenn bestimmte, im Text namentlich aufge- zählte Krankheiten und Erreger aus- brechen, müsse das Coronavirus in der Aufzählung erwähnt sein. Andernfalls stehe dem Versicherungsnehmer keine Versicherungsleistung zu. Zivilrecht Statt Arbeitslohn gewährte Tank- gutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht Das Bundessozialgericht entschied, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Ver- mietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozial- versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und damit der Beitragspflicht unterliegen. Im Streitfall vereinbarte eine Arbeitge- berin mit ihren Arbeitnehmern im Rahmen einer sog. Nettolohnoptimierung im Jahr 2010 individuelle Bruttoentgeltverzichte zwischen 249 und 640 Euro im Monat bei gleichbleibender Arbeitszeit. Die bisherige Bruttovergütung wurde zur Berechnung künftiger Gehaltsansprüche weitergeführt, gleichzeitig wurden „neue Gehaltsanteile“ u. a. in Form von monatlichen Tankgut-schei- nen von 40 Euro und Mietzahlungen für die Bereitstellung von Werbeflächen in Höhe von 21 Euro im Monat vereinbart. Der be- klagte Rentenversicherungsträger forderte nach einer Betriebsprüfung von der Arbeit- geberin Sozialversicherungsbeiträge nach. Das Bundessozialgericht gab der Revision des Rentenversicherungsträgers statt. Arbeits-/Sozialrecht ist eine Kooperation aus eigenständigen, also recht- lich selbstständigen Steuerkanzleien, Rechtsan- waltskanzleien und Wirtschaftsprüfungskanzleien. Mandatsverhältnisse werden mit der jeweiligen Kanzlei und nicht mit dem Kooperationsverbund geschlossen. Die Mitgliedskanzleien der HSP GRUPPE koope- rieren u. a. in den Bereichen IT, Datenschutz und Datensicherheit, Personalmanagement, Marketing, fachlicher Austausch und gemeinsame Fachveran- staltungen, Qualitätssicherung sowie wechselsei- tige fachliche Unterstützung bei Bedarf und vorhe- riger Zustimmung des Rat suchenden Mandanten. Zur Wahrung der Verschwiegenheitspflicht ist eine wechselseitige Einsichtnahme in Daten ohne Ein- willigung des Mandanten technisch ausgeschlossen. Unsere Mandanten profitieren jedoch von der brei - ten Wissensbasis in den vorgenannten Bereichen. Die HSP GRUPPE 2020 Lohnersatzleistungen vonmehr als 410 Euro zugeflossen sind. Es empfiehlt sich da - her rechtzeitig zu prüfen, ob für das Jahr 2020 eine Einkom-mensteuererklärung abgegeben werdenmuss. Dabei ist zu beachten, dass die Abgabefrist für steuerlich nicht beratene Bür- ger der 02.08.2021 ist. Das Kurzarbeitergeld ist als Lohnersatz- leistung steuerfrei - dies gilt ebenso für die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzar- beitergeld, zumSaison-Kurzarbeitergeld und zum Transferkurzarbeitergeld bis zu einer gewissen Höhe. Lohnersatzleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld oder Ver-dienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, unterliegen je- doch dem Progressionsvorbehalt. D. h., die- se Leistungen werden im Einkommensteu- erveranlagungsverfahren bei der Ermittlung des individuellen Steuersatzes einbezogen. Dieser individuelle Steuersatz wird jedoch nur auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkom- men (also ohne Kurzarbeitergeld und etwaige andere Lohnersatzleistungen) angewendet. Dadurch ergibt sich ein höherer Steuersatz für das restliche Einkommen, wodurch es zu Steuernachzahlungen kommen kann. Herausgeber HSP GRUPPE Servicegesellschaft mbH & Co. KG Gehägestr. 20 Q, 30655 Hannover Tel.: 0511 / 399 64 - 0 Fax: 0511 / 399 64 - 25 Anregungen, Kritik und Leserbriefe senden Sie bitte bevorzugt an: redaktion@hsp-gruppe.de Wir behalten uns vor, Leserbriefe/eMails – mit voll- ständigem Namen, Anschrift und eMail-Adresse – auch gekürzt, zu veröffentlichen (bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind). Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Haftung. Inhaltlich verantwortlich HSP GRUPPE Servicegesellschaft mbH & Co. KG DESIGN Brigade Eins Markenmanufaktur, Hannover www.brigade-eins.de LAYOUT SD Medien-Design, Walsrode www.sd-mediendesign.de Fotos & Illustrationen Christian Wyrwa, isignstock, iStockphoto Haftungsausschluss In diesemMagazin berichten wir über neue Gesetze und Ge setzesvorhaben sowie auf der Grundlage aktueller Rechtspre- chung und Finanzverwaltungsanweisungen über Änderungen und ausgewählte Themen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die Autoren haben diese Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Wir bitten aber umVerständnis dafür, dass wir für gleichwohl enthaltene etwaige Informationsfehler keine Haftung übernehmen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Inhalten nur um allgemeine Hinweise handeln kann, die die Prüfung und erforderliche individuelle Bera- tung eines konkret zu beurteilenden Sachverhalts nicht zu ersetzen vermögen. Für Rückfragen und Ihre persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Impressum
RkJQdWJsaXNoZXIy MzgzNDE=