7. Dezember 2016

Steuern als Einnah­me­quelle des Staates

Steuern zahlt eher niemand gerne. Sie sind aber notwendig, da sie die wich­tigste Einnah­me­quelle des Staates darstellen. Steuern zahlen wir täglich, z. B. beim Einkaufen im Super­markt oder an der Tank­stelle. Wir stellen dar, warum Steuern ein wich­tiger Beitrag für die Gemein­schaft sind und wie sie verwendet werden.

Was sind Steuern?

Als Steuer wird eine Geld­leis­tung ohne Anspruch auf indi­vi­du­elle Gegen­leis­tung bezeichnet, die ein öffent­lich-recht­li­ches Gemein­wesen, z. B. der Staat, zur Erzie­lung von Einnahmen allen steu­er­pflich­tigen Personen aufer­legt.

Wofür werden Steuern verwendet?

Durch die Zahlung von Steuern wird der allge­meine Finanz­be­darf wie für die Gewähr­leis­tung der inneren und äußeren Sicher­heit, der Bildung oder die öffent­liche Infra­struktur gedeckt. Ohne Steu­er­gelder wäre es dem Staat daher nicht möglich, elemen­tare Aufgaben für das Gemein­wesen zu erfüllen.

Hierzu zählen die soziale Siche­rung, die innere und die äußere Sicher­heit sowie die Finan­zie­rung von Bildung, Gesund­heit und Verkehrs­in­fra­struktur. Die verschie­denen Aufgaben werden durch den Bund, die Länder und die Gemeinden über­nommen.

Zu den wich­tigsten Aufgaben des Bundes zählen die soziale Siche­rung mit dem Schwer­punkt Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung, Vertei­di­gung, auswär­tige Ange­le­gen­heiten, das Verkehrs­wesen, das Geld­wesen sowie die Wirt­schafts­för­de­rung.

Die Länder sind insbe­son­dere für Schulen, Univer­si­täten, Polizei, Rechts­pflege, Gesund­heits­wesen, Kultur, Wohnungs­bau­för­de­rung sowie die Steu­er­ver­wal­tung zuständig.

In dem Verant­wor­tungs­be­reich der Gemeinden liegen die Wasser- und Ener­gie­ver­sor­gung, Müll­ab­fuhr, Kana­li­sa­tion, Bauge­neh­mi­gungen, Melde­wesen, Sozi­al­hilfe, Kinder­gärten, Schulbau sowie der öffent­liche Nahver­kehr.

Eintei­lung der Steuern

Die Abga­ben­ord­nung unter­teilt Steuern in Besitz- und Verkehr­steuern sowie in Zölle und Verbrauch­steuern.

Während Besitz­steuern an das Vermögen wie bei der Erbschaft­steuer oder Grund­steuer bzw. an den Ertrag wie bei der Einkom­men­steuer und der Körper­schaft­steuer anknüpfen, beziehen sich Verkehrs­steuern auf Vorgänge des Rechts- und Wirt­schafts­ver­kehrs. Zu den Verkehr­steuern zählen die Umsatz­steuer und die Grund­er­werb­steuer.

Zölle sind hingegen Einfuhr- und Ausfuhr­ab­gaben, die nach Maßgabe des Zoll­ta­rifs von der Waren­be­we­gung über die Zoll­grenze erhoben werden. Verbrauch­steuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Hierzu zählen die Alko­pop­s­teuer, Ener­gie­steuer, Strom­steuer oder Tabak­steuer.

Es sind auch andere Eintei­lungen möglich wie z. B. Lenkung­steuern, die eine bestimmte Verhal­tens­weise steuern sollen. Hierzu zählt die Tabak­steuer, die das Rauchen unat­trak­tiver macht.

Steu­er­ver­tei­lung

Die meisten Steuern werden zwischen den Ländern und dem Bund aufge­teilt. So erhalten Bund und Länder jeweils die Hälfte der Körper­schaft­steuer u. a. Ertrag­steuern.

Die Lohn- und Einkom­men­steuer wird zu jeweils 42,5 % an den Bund und die Länder verteilt. Die verblei­benden 15 % erhalten die Gemeinden.

Bei der Umsatz­steuer erhält der Bund mit 53,5 % den Löwen­an­teil. Während die Länder noch 44,5 % der Einnahmen erhalten, müssen sich die Gemeinden mit 2 % begnügen.

Von der Abgel­tung­s­teuer auf Kapi­tal­erträge erhalten Bund und Länder jeweils 44 %, die Gemeinden 12 %.

Zudem stehen bestimmte Steuern wie Ener­gie­steuer, Strom­steuer, Tabak­steuer, Brannt­wein­steuer, Alko­pop­s­teuer, Kaffee­steuer, Versi­che­rung­s­teuer, Schaum­wein­steuer, Soli­da­ri­täts­zu­schlag, Kraft­fahr­zeug­steuer ausschließ­lich dem Bund zu.

Aber auch die Länder erhalten ausschließ­lich Steuern wie z. B. die Erbschaft­steuer oder Grund­er­werb­steuer.

Die Gemein­de­steuern wie die Hunde-, Gewerbe- und Grund­steuer verbleiben voll­ständig bei den Gemeinden.

Höhe der Steu­er­ein­nahmen

Nach Angaben des Bundes­mi­nis­te­riums für Finanzen betrugen die bei Bund und Ländern in 2015 einge­gan­genen Steu­er­ein­nahmen 620 Milli­arden Euro. Die Gemein­de­steuern betrugen in 2015 60 Milli­arden Euro. Die Gemein­de­steuern beinhalten insbe­son­dere die Gewerbe- und die Grund­steuer.

Steu­er­ge­rech­tig­keit

Die Steu­er­ge­rech­tig­keit wird über das soge­nannte Leis­tungs­fä­hig­keits­prinzip herge­stellt: Wer mehr verdient, soll über die Progres­sion bei der Einkom­men­steuer relativ stärker zum Gemein­wesen beitragen.

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.