Gewerbesteuer ist eine ganz besondere Herausforderung
Die Gewerbesteuer verlangt Unternehmern mehr ab, als die meisten anderen Steuern: Wissen, Verständnis und natürlich Geld. Besteuert werden selbst Ausgaben. Nur mit dem Steuerberater lassen sich hier tragfähige Strategien zum Steuersparen erarbeiten.
Text: Midia Nuri
efassen sich Unternehmer erstmals mit der Gewerbesteuer, kommen sie aus dem Staunen oft gar nicht mehr heraus. Denn es geht um für den Bereich Steuerrecht zunächst überraschend scheinende Themen. Hierzu gehört etwa eine sogenannte Infektionsgefahr oder auch die Besteuerung von Betriebsausgaben – also nicht bloß vom Ertrag. Selbst Freiberuflern droht bei der Gewerbesteuer die eine oder andere Falle. Daher gehört das Thema auch für sie schon ab der Gründung auf die Beobachtungsliste der möglicherweise relevanten Steuerfragen. Jeder Unternehmer sollte seinen Steuerberater hin und wieder auf die Gewerbesteuer ansprechen und sich auf den neuesten Stand bringen lassen. Das gilt besonders für jene, die sich eigentlich gar nicht davon betroffen fühlen beziehungsweise bisher keine gezahlt haben. Manchmal drohen auch ihnen Risiken, denen sie aber mithilfe des Steuerberaters meistens ausweichen können. Die Gewerbesteuer ist für viele Unternehmer eine ungeahnte Herausforderung.
Gewerbesteuer ist eine wachsende Belastung
Wichtige unternehmerische Entscheidungen allein wegen steuerlicher Details zu treffen, ist selten klug. Das war hier schon zu lesen. Bei der Gewerbesteuer liegt der Fall anders. Unter Experten grundsätzlich unumstritten ist: Die Gewerbesteuer rechtfertigt Entscheidungen über Ansiedlung oder Umzug einer Firma. Das gilt mit Blick auf einen vorübergehenden Steuernachlass für die Standortwahl. Und für den kommunenspezifischen Hebesatz der Gemeinde, aus der sich die Gewerbesteuerbelastung später errechnet. Die Gewerbesteuer gehört selbstverständlich zur Standortanalyse. Natürlich ist Rücksprache mit dem Steuerberater vor Entscheidungen von großer Tragweite essenziell. Aber Standortveränderungen können sinnvoll sein. Die Gewerbesteuer ist seit der Unternehmenssteuerreform 2008 eine Herausforderung, nicht nur für Kapitalgesellschaften. Deren Anteil an der Steuerbelastung stieg bei einem Hebesatz von 400 auf 46,9 Prozent – von 43,1 Prozent. Während sie bei einem Hebesatz von 200 nur 30 Prozent der gesamten Steuerbelastung ausmacht, fällt sie bei einem gemeindespezifischen Hebesatz von 490 mit 52 Prozent ins Gewicht, so die IHK Gießen-Friedberg.
Auf Betriebsausgaben fällt Gewerbesteuer an
Und das ist längst nicht alles. Die Gewerbesteuer birgt weitere Herausforderungen. So mancher Firmenchef ahnt kaum, dass sie nicht nur auf den Gewinn fällig ist, sondern möglicherweise auch auf einige Betriebsausgaben. Klingt komisch, ist aber eine Tatsache. Das Zauberwort lautet „Hinzurechnungen“. Kurz erklärt: Unternehmer ermitteln ganz normal ihren Gewinn. Und müssen dann für die Gewerbesteuererklärung rechnerisch einige zuvor abgezogene Betriebsausgaben wieder aufschlagen. Das gilt unter anderem für
• Entgelte für Schulden (alle Arten von Zinsaufwendungen),
• Entgelte für Renten und dauernde Lasten einschließlich Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen an Arbeitnehmer,
• Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters,
• 20 Prozent der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
• 50 Prozent der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Konzessionen und Lizenzen).
Der Steuerberater kennt die Freibeträge und weiß die Last durch Gestaltung zu lindern.
Hinzurechnung bei Gewerbesteuer bleibt rechtens
Diese Besteuerung eigentlich steuermindernder Ausgaben sorgt schon länger für Ärger. Das Hamburger Finanzgericht legte wegen der grundlegenden Bedeutung für Unternehmen diese Frage vor Jahren dem Bundesverfassungsgericht vor. Dies lehnte die Vorlage jedoch ab. Der Bundesfinanzhof hielt dann 2018 im Fall eines Hotelbetreibers mit hohen Kosten für Miet- und Pachtzahlungen sowie Lizenzgebühren – allesamt gewerbesteuerpflichtig – eine Vorlage beim obersten Gericht nicht für nötig, womit es bei der Hinzurechnung bleibt. Immerhin: Kleinere Unternehmen betrifft diese Herausforderung bei der Gewerbesteuer oft nicht. Die Hinzurechnung erfolgt anteilig und nur, wenn ein Freibetrag von 100.000 Euro überschritten wird. Doch generell stieg auch ihre Gewerbesteuerlast. Beispielsweise dadurch, dass die Gewerbesteuer nicht mehr – wie früher einmal – als Betriebsausgabe bei der Körperschaftssteuererklärung zählt. Was ebenfalls bereits höchstrichterlich für verfassungsgemäß befunden wurde.
Auch für Freiberufler ist Gewerbesteuer ein Thema
Also bleibt Unternehmern nur, jeden legalen Weg zu beschreiten, auf dem sich die Gewerbesteuer umgehen lässt. Allerdings ist es für viele schon eine Herausforderung, überhaupt zu erkennen, dass hier Handlungsbedarf besteht – gerade für eigentlich gewerbesteuerunverdächtige Freiberufler. Die können beispielsweise durch zusätzliche gewerbliche Umsätze oder zu viele Angestellte in die Gewerbesteuerpflicht rutschen. Wegen einer möglichen Abfärbung von Teilumsätzen auf die gesamten Einnahmen – Steuerrechtsexperten sprechen von „Infektion“ – gehört das Thema Gewerbesteuer regelmäßig ins Gespräch mit dem Steuerberater. Mit ihm lässt sich die Infektionsgefahr rechtzeitig erkennen und so eine Ansteckung vermeiden, damit nicht alle Einnahmen unter die Gewerbesteuerpflicht fallen.
Mit etwas Nachdenken lässt sich die Belastung senken
Manche Gewerbetreibende können auch mit etwas organisatorischem Geschick ihre Gewerbesteuerlast senken – nämlich durch eine Betriebsaufspaltung. Unternehmer mit mehreren Standbeinen können rechtlich voneinander unabhängige Einheiten schaffen und so den Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro für natürliche Personen und Personengesellschaften mehrmals nutzen. Das spart Gewerbesteuer. Gerade bei kleinen Unternehmen ist das aber keine ganz einfache Lösung. Der Steuerberater sollte dabei eng eingebunden sein. Denn damit diese durchaus legale Strategie auch wirklich greift, muss der Firmenchef seine Betriebe klar sowie effektiv voneinander trennen. Und natürlich prüfungssicher – auch wenn er letztlich alles allein oder mit ein bis zwei Mitarbeitern stemmt. Die Herausforderungen rund um die Gewerbesteuer sind also wirklich zahlreich und vielfältig.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg